Definition:
Konvention=Vertrag zwischen mehreren Staaten~Abkommen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag zwischen mehreren Staaten über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Ziele der Behindertenrechtskonvention:
Menschen mit Behinderung sollen selbstverständlich mit allen anderen leben und sich zugehörig fühlen können.
Inkrafttreten (Deutschland):
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist mit der Ratifizierung* im März 2009 zum übergeordneten deutschen Recht geworden und somit von Bund und Ländern zu berücksichtigen und umzusetzen.
*Def. Ratifizierung - hier: Das Parlament ratifiziert/bestätigt den bereits unterzeichneten internationalen Vertrag.
In Österreich ratifiziert im Oktober 2008.
In der Schweiz wurde die Konvention bislang weder unterzeichnet noch ratifiziert.
Die Behindertenrechtskonvention ist sehr umfangreich und teilweise recht schwer zu lesen und zu verstehen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) hat den 'Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderung' (Behindertenrechtskonvention) in 'leichter Sprache' übersetzt: klick hier.